Welche Regelungen gelten für EU-Bürger ohne deutsche Krankenversicherung?
8/5/2026
EU-Bürger haben in Deutschland erst dann einen Anspruch auf Sozialleistungen (und damit auf die Übernahme von Behandlungskosten), wenn sie eine bestimmte Zeit in Deutschland sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben oder sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Erfüllt ein Patient diese Kriterien nicht, kann beim Sozialamt ein Härtefallantrag zur Kostenübernahme (Überbrückungsleistungen) gestellt werden.
Stand 07.05.2026
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