Welche Kosten kann das Gesundheitsamt übernehmen?
8/5/2026
Das Gesundheitsamt kann in spezifischen Fällen – insbesondere bei infektiöser Tuberkulose – die Kosten für Diagnostik, stationäre Absonderung und ambulante Behandlung übernehmen oder in Vorleistung gehen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht vor, dass öffentliche Mittel für Maßnahmen zur Diagnostik, Behandlung und Absonderung aufgewendet werden dürfen, um die Allgemeinheit vor Infektionsgefahren zu schützen.
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