Welche Kosten kann das Gesundheitsamt übernehmen?
9/6/2026

Das Gesundheitsamt bzw der zuständige Kostenträger kann mit öffentlichen Mitteln in spezifischen Fällen – insbesondere bei infektiöser Tuberkulose – die Kosten für Diagnostik, stationäre Absonderung  und ambulante Behandlung übernehmen oder in Vorleistung gehen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht vor, dass öffentliche Mittel für Maßnahmen zur Diagnostik, ambulanter Behandlung und Absonderung aufgewendet werden dürfen, um die Allgemeinheit vor Infektionsgefahren zu schützen.