Muss man als Patient*in eine Zuzahlung zu den Tb-Medikamenten leisten?
21/7/2026
Als regulär gesetzlich versicherter Patient*in muss man wie zu allen anderen Medikamenten eine Zuzahlung zu den Tb-Medikamenten leisten. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit. Die Belastungsgrenze für die Zuzahlungen liegt bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei einem Prozent. In diese Rechnung fließt auch der Eigenanteil für stationäre Behandlung und die Zuzahlung für Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege ein. Nach Erreichen dieser Belastungsgrenze ist eine Befreiung bei der Krankenkasse für das laufende Kalenderjahr möglich.
Weitere Artikel
Alle Beiträge
