In Deutschland sind jede Tuberkuloseerkrankung sowie der Tod an Tuberkulose meldepflichtig, auch dann, wenn kein bakteriologischer Nachweis vorliegt. Auch der Abbruch oder die Verweigerung einer antituberkulösen Therapie muss dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.
Für die Meldung sollte am besten ein standardisiertes Meldeformular verwendet werden. Zum richtigen Meldeformular gelangen Sie einfach durch Klick auf Ihr Bundesland in der unten stehenden Karte. Das ausgefüllte Meldeformular sollte an das für den jeweiligen Kreis zuständige Gesundheitsamt gefaxt werden.
Bitte beachten Sie auch, dass im Verlauf weitere Informationen an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden müssen:
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Information über Verlegung oder Entlassung aus dem Krankenhaus |
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Unterstützung bei der Ermittlung von Kontaktpersonen |
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Mitteilung der Resistenz- und Therapieergebnisse |
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Information über relevante Änderungen (z. B. Wegzug, mangelnde Patientenmitarbeit etc.) |
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Absprache bei überwachter Therapie |