Tuberkulose und Impfung gegen SARS CoV-2
Sollten Tuberkulosepatientinnen und -patienten eine Impfung gegen SARS-CoV-2 erhalten? Ist dies auch unter Tuberkulose-Therapie möglich?
Nach derzeitigem Wissenstand und auf Basis der Fachinformationen der bisher in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffe (Stand 15.04.2021) besteht aufgrund des Vorliegens einer Tuberkulose grundsätzlich keine Kontraindikation gegen eine Impfung. Auch für Menschen unter präventiver Therapie bei latenter Infektion mit dem Tuberkulosebakterium (LTBI) sowie für Menschen mit einer abgeschlossenen Tuberkulosebehandlung wird die Impfung als sicher und wirksam angesehen. Bestehen allerdings akute Beschwerden aufgrund der Tuberkulose (z.B. hohes Fieber) oder starke Nebenwirkungen der Tuberkulosemedikation, sollte ggf. nach ärztlicher Rücksprache, eine Verschiebung des Impftermins erwogen werden, um besser zwischen Erkrankungssymptomen, Nebenwirkungen der Tuberkulosetherapie und möglichen Impfreaktionen unterscheiden zu können.
Die Einordnung der Impfreihenfolge erfolgt nach der Priorisierungsliste der Bundesregierung.
Da Tuberkulose sehr unterschiedlich verlaufen kann, sollte die Einordnung in die Priorisierungsliste durch die behandelnden Ärzte und Ärztinnen individuell, unter Berücksichtigung der Schwere und Ausdehnung der Erkrankung oder möglicher Folgeschädigungen der Lunge, erfolgen.
Weitere umfangreiche Informationen zu COVID-19 und Impfen finden Sie auf den Seiten des Robert Koch-Instituts.